Allgemeine Geschäftsbedingungen
JibeMates UG (haftungsbeschränkt) · Stand: Februar 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der JibeMates UG (haftungsbeschränkt), [Adresse einfügen], eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts [Ort], HRB [Nummer] (nachfolgend „Agentur"), und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde") über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Webdesign und Webentwicklung, SEO- und Content-Strategie sowie Beratung und Consulting.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Agentur ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
Die Agentur erbringt Dienstleistungen im Bereich Webdesign und -entwicklung (insbesondere mit Webflow), Suchmaschinenoptimierung (SEO), Content-Strategie sowie strategische Beratung und Consulting. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder dem Projektvertrag.
Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Zusätzlich anfallende Leistungen werden gesondert vergütet.
Die Agentur ist berechtigt, Teilleistungen durch qualifizierte Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen. Die Agentur bleibt gegenüber dem Kunden für die ordnungsgemäße Leistungserbringung verantwortlich.
§ 3 Angebot und Vertragsschluss
Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur oder durch den Beginn der Leistungserbringung zustande.
Der Kunde stellt sicher, dass die im Angebot zugrunde gelegten Angaben und Anforderungen korrekt und vollständig sind. Nachträgliche Änderungen können zu Anpassungen des Zeitrahmens und der Vergütung führen.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Materialien und Zugänge rechtzeitig und vollständig bereitzustellen. Dazu gehören insbesondere Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten zu bestehenden Systemen sowie Feedback zu Entwürfen und Zwischenergebnissen.
Der Kunde benennt einen festen Ansprechpartner, der zur Entscheidung über projektbezogene Fragen befugt ist.
Verzögerungen, die durch eine verspätete oder unvollständige Mitwirkung des Kunden entstehen, gehen nicht zulasten der Agentur. Die Agentur ist berechtigt, hierdurch entstehende Mehraufwände gesondert in Rechnung zu stellen.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Alle Preise verstehen sich in Euro und zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.
Sofern nicht anders vereinbart, wird bei Projekten eine Anzahlung in Höhe von 50 % der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung fällig. Der Restbetrag ist nach Fertigstellung und Abnahme des Projekts fällig.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu berechnen.
Laufende Dienstleistungen (z. B. SEO-Betreuung, Wartung) werden monatlich im Voraus in Rechnung gestellt.
§ 6 Abnahme
Nach Fertigstellung der vereinbarten Leistung wird der Kunde zur Abnahme aufgefordert. Der Kunde hat die Leistung innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung zu prüfen und abzunehmen.
Die Abnahme darf nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden. Erklärt der Kunde innerhalb der Frist keine Einwände, gilt die Leistung als abgenommen.
§ 7 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung überträgt die Agentur dem Kunden die für den vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an den erstellten Werken. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte bei der Agentur.
Die Agentur ist berechtigt, die erstellten Arbeiten in angemessener Form als Referenz zu verwenden (z. B. auf der eigenen Website, in Portfolios oder auf Social Media), sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.
Quelldateien, Entwürfe und Zwischenergebnisse verbleiben, sofern nicht anders vereinbart, im Eigentum der Agentur.
Bei der Nutzung von Drittanbieter-Tools und -Plattformen (z. B. Webflow) gelten zusätzlich deren jeweilige Lizenzbedingungen.
§ 8 Gewährleistung und Haftung
Die Agentur erbringt ihre Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen und unter Einhaltung branchenüblicher Sorgfaltsstandards. Die Agentur schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (z. B. bestimmte Platzierungen in Suchergebnissen oder Umsatzsteigerungen).
Bei Mängeln an der erbrachten Leistung hat der Kunde Anspruch auf Nachbesserung. Die Agentur ist berechtigt, den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. Schlägt die Nachbesserung nach zwei Versuchen fehl, kann der Kunde die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
Die Haftung der Agentur ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Die Haftung der Agentur ist der Höhe nach auf die für das jeweilige Projekt vereinbarte Nettovergütung begrenzt.
§ 9 Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen geheim zu halten und nur für die Zwecke des Vertragsverhältnisses zu verwenden. Diese Pflicht besteht über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus fort.
Soweit die Agentur im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.
§ 10 Vertragslaufzeit und Kündigung
Projektverträge enden mit der Abnahme und vollständigen Bezahlung der Leistung.
Dauerschuldverhältnisse (z. B. laufende SEO-Betreuung oder Wartungsverträge) können mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden, sofern nicht anders vereinbart.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei trotz Mahnung und angemessener Nachfristsetzung wesentliche Vertragspflichten verletzt.
Bei vorzeitiger Kündigung durch den Kunden ohne wichtigen Grund sind die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen vollständig zu vergüten.
§ 11 Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer Pflichten, soweit dies auf Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen (höhere Gewalt). Dazu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen, Streiks, Ausfälle von Telekommunikationsnetzen oder Cyberangriffe.
Die betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer der höheren Gewalt zu informieren.
§ 12 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz der Agentur ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.




